ver.di Bayern fordert ein Bildungsfreistellungsgesetz
„Bildung ist die mächtigste Waffe, die du benutzen kannst, um die Welt zu verändern.“ (Nelson Mandela)
In fast allen Bundesländern in Deutschland gibt es für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub bzw. Bildungsfreistellung. In Sachsen und in Bayern gibt es diesen Anspruch noch nicht. Bildungsfreistellung bietet den Beschäftigten in den Betrieben und Dienststellen die Möglichkeit, Seminare außerhalb der beruflichen Bildung zu besuchen. Für diese Seminare werden die Arbeitnehmenden vom Arbeitgeber, unter Fortzahlung der Bezüge, freigestellt. Lebenslanges Lernen wird in einer Gesellschaft, mit stetig wachsenden Anforderungen, immer wichtiger.
Damit auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Bayern die Möglichkeit haben, sich aktiv weiterzubilden, fordert ver.di Bayern ein Bildungsfreistellungsgesetz. Weitere Informationen zur Bildungsfreistellung bzw. zum Bildungsurlaub sind hier zu finden: https://bayern.verdi.de/service/bildung und unter: http://www.bildungsurlaub-machen.de