Wegweisende Urteile des BAG und der LAG u. a. zu den Themen Entgelt, Leistungsbewertung Beamt*innen, Behinderung
Liebe Kolleg*innen,
sehr geehrte Damen und Herren,
das Bundesarbeitsgericht hat am 16.02.2023 ein Grundsatzurteil zum Thema Entgeltgleichheit gesprochen, auf das wir hier noch einmal aufmerksam machen wollen. Denn alle gesetzlichen Interessenvertretungen können ihren Beitrag dazu leisten, dass die Lohngleichheit – gerade zwischen Männern und Frauen – hergestellt wird. Die Eingruppierungsgrundsätze regeln in den Betrieben und Dienststellen die Tarifverträge. Deshalb ist eine Kenntnis der Tarifverträge für die gesetzlichen Interessenvertretungen unerlässlich. Unsere Grundlagenseminare für Betriebsräte und Personalräte legen hier den Grundstein für die Ausübung der Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte der Interessenvertretungen. Deshalb finden Sie in der Anlage zu dieser Mail die Seminarhinweise zu unseren Grund- und Aufbauschulungen für Personalräte im Bayerischen Personalvertretungsrecht und die Betriebsratsgrundlagenschulung – BR 2. Deshalb nehmen Sie Ihr Recht auf Qualifizierung wahr und schaffen Sie so die Voraussetzungen, sich der verantwortungsvollen Aufgabe der gesetzlichen Interessenvertretung im Bereich der personellen Angelegenheiten bewusst zu werden und entsprechend danach zu handeln.
Da die Kenntnisse und die Bedeutung von Urteilen des BAG, der Landesarbeitsgerichte oder örtlichen Arbeitsgerichte immer Einfluss auf die Arbeit der Betriebs- und Personalräte haben können, ist wichtig immer auf dem neuesten Stand zu bleiben. Auch hierzu bietet Ihnen das Bildungswerk der ver.di in Bayern e. V. entsprechende Seminare an. Wir weisen Sie deshalb auf unsere Seminare: Update 2023 - Fit für das Jahr 2023 - Aktuelles aus dem BayPVG und der Rechtsprechung für Personalrät*innen oder Neueste Rechtsprechung für Betriebsratsmitglieder hin. Mit einem Klick auf die Seminartitel gelangen Sie direkt zu den Seminarinhalten und zur Anmeldung für diese Seminare.
Nach der Neuwahl der Betriebsratsgremien gab es zum Teil auch Veränderungen bei den Freistellungen einzelner Betriebsratsmitglieder. Damit üben diese Betriebsratsmitglieder faktisch einen neuen Beruf aus und sind mit neuen Aufgaben und Problemlagen konfrontiert. In unserem Seminar Betriebsrät*in - Mein Beruf geben wir Ihnen die Möglichkeit sich Ihrer neuen Rolle bewusst und den neuen Anforderungen an Sie gerecht zu werden.
Folgende Anlagen sind Bestandteil dieser Mail:
Anlage 1: BAG-Urteil Lohngleichheit - Gleicher Lohn ist keine Frage des Verhandlungsgeschicks
Anlage 2: BAG-Urteil – Mutterschutz - Wann das Kündigungsverbot bei Schwangeren beginnt
Anlage 3: Leistungsbewertungen - Wie lässt sich die Leistung freigestellter Beamter beurteilen
Anlage 4: LAG-Köln-Urteil - Kündigungen wegen häufiger Kurzerkrankungen
Anlage 5: LAG Nürnberg – Behinderung der Betriebsratsarbeit
Anlage 6: Seminarhinweise: PR-Aufbauseminar- BayPVG
Anlage 7: Seminarhinweise: BR 2
Anlage 8: Seminarhinweise: Betriebsrät*in – Mein Beruf
Sonderaktion des Bildungswerkes der ver.di in Bayern e. V.
Wir sind der Meinung, dass alle Arbeitnehmer*innen nicht nur Gewerkschaftsmitglied sein sollten, sondern auch GUV/FAKULTA Mitglied. Besonders wichtig ist dies für Mitglieder der gesetzlichen Interessenvertretungen.
Fehler können überall im Arbeitsleben passieren. So können sie sich noch besser auf die Arbeit als Betriebs- oder Personalrät*in konzentrieren und zum Wohle der Beschäftigen agieren.
Aus diesem Grund haben wir, das Bildungswerk der ver.di in Bayern e. V. gemeinsam mit der GUV/Fakulta eine Sonderaktion ins Leben gerufen. Sie haben während unserer Mehrtagesseminare das einmalige Angebot ein Teil dieser Sonderaktion zu werden. Sie werden während des Seminars Mitglied bei der GUV/Fakulta und genießen ein Jahr Beitragsfreiheit. Ab sofort finden Sie in den Teilnehmer*innenunterlagen Hinweise zu dieser Aktion.
Bleiben Sie gesund